Reglement

1. Der Cliquen-Chäller der Wildsäu Lause an der Ergolzstrasse 52 in Lausen dient vor allem der Fasnachtsclique für deren Sitzungen. Er wird auch für private, kulturelle und gesellige Anlässe zur Verfügung gestellt. Benützungsgesuche sind an den Chällermeister zu richten. Online-Anfragen werde direkt an den Chällermeister gesendet.
Der Cliquen-Chäller bietet Platz für bis zu 60 Personen. Aus feuerpolizeilichen Gründen dürfen sich auf jeden Fall nicht mehr als 60 Personen gleichzeitig im Chäller aufhalten!
 

2.a) Die Benützungsgebühr für die Variante ,, all inklusiv " (Chäller mit allen Einrichtungen) wird durch den Verein festgelegt und beträgt derzeit:
 
für Gönner
Fr. 200.--
 
für Drittpersonen
Fr. 250.--
 
Bei dieser Variante werden alle Getränke im Keller bezogen. Auskünfte über die Getränkepreise und das vorhandene Sortiment sind beim Kellermeister erhältlich. Der Keller ist nach der Benützung besenrein abzugeben. Zusätzlich wird der Kehricht durch die Wildsäu Lause entsorgt (üblicherweise ein 110l Sack).
 
 
2.b) Die Benützungsgebühr für die Variante ,, light " ( Chäller ohne Getränke ) sieht wie folgt aus:
 
für Passivmitglieder, Gönner
Fr. 250.--
 
für Drittpersonen
Fr. 300.--
 
Bei dieser Variante müssen die Getränke selber organisiert werden. Zusätzlich muss die Kehrichtabfuhr und Altglasentsorgung selbst geregelt werden und die im Keller vorhandenen Abtrocknungstücher und Lumpen dürfen nicht benutzt werden. Das WC ist zu reinigen und der Keller muss nass aufgezogen abgegeben werden.
 

3. Autos müssen auf der Galerie oder beim Coop (nach Ladenschluss) parkiert werden. Der Parkplatz der Gemeinde und der des Fitnessstudios dürfen auf keinen Fall benützt werden.
 

4. Die Getränke sind von den Wildsäu Lause zu den im Chäller gültigen Preisen zu beziehen. Nach Abschluss des Anlasses wird der Verbrauch in Rechnung gestellt.
 

5. Geschirr, Besteck, Gläser und Küchenutensilien sind ausreichend vorhanden. Diese können ebenfalls benützt werden und sind in der Benützungsgebühr enthalten. Zum Cliquen-Chäller und allen Einrichtungen ist Sorge zu tragen. Beschädigtes oder fehlendes Geschirr, Beschädigungen an Mobiliar und Gebäude werden separat in Rechnung gestellt. Der Gesuchsteller / die Gesuchstellerin haftet für sämtliche Schäden vollumfänglich.
 

6. Ab 21.30 Uhr sind jegliche Lärmimissionen ausserhalb des Cliquen-Chällers zu unterlassen. Bei nächtlichen Anlässen sind nach aussenführende Türen und Fenster geschlossen zu halten. Beim Verlassen der Lokalitäten ist dem Ruhebedürfnis der Nachbarschaft Rechnung zu tragen.
 

7. Der Aussenbereich ist sauber zu halten und vor beendigung des Anlasses zu säubern (inkl. Treppe von Fitnesscenter). Zigarettenstummel sind aufzuheben und in dem vorgesehenen Behälter zu entsorgen.


Die Fasnachtsclique Wildsäu Lause heisst die Benützer ihres Cliquen-Chällers herzlich willkommen und wünscht gutes Gelingen des Anlasses und viel Vergnügen in unserem Bijou.